Unsere Unternehmensgrundsätze basieren auf den "Code of Business Conduct of the Fruit Juice Industry" (AIJN; Stand Februar 2015), den sechs Grundsätzen der "Juice CSR Platform" und den "Guidelines of the United NationsGlobal Compact Food and Agriculture Business Principles" (FABs). Sie definieren die grundlegenden ethischen Prinzipien für unser Verhalten innerhalb der riha-Gruppe und in Beziehung zu unseren Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit. Verantwortliches Handeln bedeutet rechtmäßiges und ethisches Handeln, um auch in Zukunft die Versorgung mit Rohmaterialien für die Fruchtsaftindustrie nachhaltig zu gewährleisten.

Das Unternehmen achtet im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit die international anerkannten Menschenrechte und die geltenden Arbeits- und Sozialstandards.
Alle Geschäftsführer, Führungskräfte und Mitarbeiter der riha-Gruppe handeln entsprechend dieser Grundsätze.

Geschäftspartner, die gegen diesen Verhaltenskodex verstoßen, werden von uns nicht akzeptiert. Jeder Verstoß kann zur sofortigen Einstellung der Geschäftsbeziehung führen. Alle Geschäftspartner werden verpflichtet,

riha WeserGold Getränke GmbH & Co. KG, Rinteln

unverzüglich über Verstöße seitens ihrer Sublieferanten gegen die nachfolgenden Regelungen zu informieren.

Grundsatzerklärung der riha WeserGold Getränke GmbH & Co. KG

Verbot von Korruption


Jegliche Form von Korruption und Bestechung wird von unserem Unternehmen nicht toleriert. Private und geschäftliche Interessen sind strikt voneinander zu trennen. Das jeweils geltende nationale Recht ist einzuhalten.

Einhaltung der Gesetze


Geltende nationale Gesetze die die Arbeitszeit betreffen, werden eingehalten.
Es gilt die Höchstarbeitszeit nach dem geltenden Arbeitsrecht (Arbeitszeitgesetz).

Arbeitsfreie Zeiten werden zugestanden und eingehalten. In allen Standorten sind gemäß den gesetzlichen Erfordernissen Arbeitnehmervertretungen vorhanden.

Zahlung von gerechten Löhnen und Gehältern


Löhne und Gehälter richten sich nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie den individualrechtlich geschlossenen Verträgen. Ein gerechtes und leistungsbezogenes Lohngefüge wird angestrebt. Lohnabzüge als Strafmaßnahme sind untersagt.

Verbot von Zwangsarbeit und körperlicher Bestrafung


Alle Formen von Zwangsarbeit oder Ausbeutung sind verboten.
Niemals darf ein Arbeitnehmer eingeschüchtert oder zur Arbeit gezwungen werden. Dazu zählen auch verbale, körperliche und seelische Gewalt sowie Nötigung oder Belästigung (auch sexueller Art).

Verbot von Diskriminierung


Alle Arbeitnehmer sind gleich zu behandeln, unabhängig von:
Geschlecht, Hautfarbe, Alter, Religion, politischer Meinung, jeglicher körperlichen oder geistigen Behinderung, ethnischer, nationaler oder sozialer Herkunft, sexueller Orientierung oder anderer persönlicher Eigenschaften, Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation.
Die Vereinigungsfreiheit wird anerkannt, soweit rechtlich zulässig.

Verbot von Kinderarbeit


Kinderarbeit ist untersagt. Das Mindestalter für Beschäftigung darf nicht unter 15 Jahren liegen. Grundlage sind die Bestimmungen der Vereinten Nationen sowie die jeweils nationale gesetzliche Regelung. Die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer sind einzuhalten.

Sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen


Die riha-Gruppe und deren Geschäftspartner ergreifen Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsschäden und Unfällen. Arbeitnehmer werden in regelmäßigen Abständen zum Thema Arbeitssicherheit geschult. Arbeitsschutz ist aber auch Teil der Eigenverantwortung eines jeden Mitarbeiters. Gefährdungen sind durch vorausschauendes, umsichtiges und sicherheitsbewusstes Verhalten zu vermeiden. Mängel im Arbeitsschutz sind unverzüglich der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu melden.

Umweltschutz


Das Unternehmen ist dem Gedanken der Nachhaltigkeit verpflichtet. Kern unseres Begriffes von Nachhaltigkeit ist der Einklang von sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten in unserem Denken und Handeln.

Überprüfung und Rückverfolgbarkeit


Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird so weit wie möglich überprüft und lösbare Verbesserungsprozesse vereinbart.

Durch eine systematische Kennzeichnung während der gesamten Produktion ist eine Identifizierung von der Rohware bis zu der Fertigware jederzeit möglich. Das System zur Rückverfolgung bezieht alle relevanten Eingangs-, Verarbeitungs- und Vertriebsaufzeichnungen mit ein. Die Rückverfolgbarkeit ist vom Lieferanten (eine Stufe zurück) bis hin zur Lieferung an den Kunden (eine Stufe vorwärts) sichergestellt und dokumentiert.

Kontakt zu uns

  • riha WeserGold Getränke GmbH & Co. KG
    Behrenstraße 44-64
    31737 Rinteln